Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB, Stand 2021

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma noosstudio; Firmensitz: Auf der Loge 44, 26188 Edewecht – im folgenden noosstudio genannt – und ihren Vertragspartnern für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von noosstudio im Geltungs- und Geschäftsbereich: Design, Fotografie, Video und Software.

1.2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, denen noos nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt.

1.3. Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein bindendes Angebot dar, das noos durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Dies gilt auch für die Wirksamkeit des Abbedingens dieses Schriftformerfordernisses.

2. Vertragsgegenstand 

2.1. Die Entwicklung und/oder Bereitstellung von Design, Fotografie, Video oder Software- Erzeugnissen durch noosstudio, für die sie bestimmt sind, sowie der Umfang der Nutzungsbefugnis richten sich nach der einzelvertraglichen Regelung sowie nach den allgemeinen Vertrags- und Lizenzbedingungen von noosstudio, insofern nicht anders vereinbart. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot von noosstudio, das noosstudio durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann.

3. Lieferung 

3.1. Vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarung liefert noosstudio dem Vertragspartner je eine Kopie der noosstudio Produkte und/oder Entwicklungen in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder online. Der Vertragspartner hat Schäden und Verluste beim Versand, Falschlieferungen oder unvollständige Lieferungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine pünktliche Lieferung setzt eine jeweils pünktliche Zahlung des Auftraggebers voraus.

3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, noosstudio unverzüglich nach Erhalt auf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen sowie etwa auftretende Mängel unverzüglich noos schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln gilt entsprechendes. Gegenüber Kaufleuten gelten §§ 377 ff. HGB. noosstudio ist zu Teilleistungen berechtigt, die von noosstudio gesondert in Rechnung gestellt werden können, wenn die Art des Liefergegenstandes dies gestattet.

4. Gefahrübergang 

4.1. Bei der Lieferung von Gegenständen an Unternehmen und Kaufleute geht die Gefahr mit Versendung oder Abholung bzw. mit Eintritt eines Annahmeverzuges auf den Vertragspartner über. Bei Werkleistungen gilt gleiches mit dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. der Abnahmefiktion. Werkleistungen sind als solche zu kennenzeichen, ansonsten erfolgen lediglich Dienstleistungen durch noosstudio.

5. Preise, Zahlungsbedingungen 

5.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfallende ausländische Steuern, Zölle und Abgaben trägt der Vertragspartner. Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Umstellung der Altdaten, Einweisung, Schulung und Beratung) werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dasselbe gilt für Spesen, Reisekosten, Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung, einschließlich Kosten der elektronischen Lieferung. Dabei richten sich Stundensätze, Reise- und Nebenkosten nach der jeweiligen Preisliste von noosstudio, sofern nichts anderes vereinbart ist. noosstudio kann wöchentlich abrechnen.

5.2. Ab einem Auftragswert von 500 € ist noosstudio berechtigt, über das vereinbarte Entgelt wie folgt Rechnung zu legen: 25% bis 50% bei Vertragsschluss, den Restbetrag mit Fertigstellung der Leistungen. Neukunden werden nach Wahl von noosstudio unabhängig von vereinbarten Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösung von Barschecks oder Bekanntwerden von sonstigen Tatsachen und Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauskasse zu verlangen. Zudem kann noosstudio in diesen Fällen sämtliche noch nicht fällige Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung sofort geltend machen. Bei Neukunden ab einem Auftragswert von 500 € ist noosstudio berechtigt, über das vereinbarte Entgelt wie folgt Rechnung zu legen: zwischen 25% bis 50% bei Vertragsschluss – sofort fällig nach Rechnungserhalt, den Restbetrag mit Fertigstellung der Leistung/en, vor Lieferung. Zahlungen an noosstudio sind ausschließlich mittels Überweisung auf das Bankkonto von noosstudio vorzunehmen. Zahlungen mittels PayPal, Scheck oder Kreditkarte nur nach schriftlicher Zustimmung durch noosstudio. Einer Identitätsprüfung und einem einfachen Identitätsnachweis bei Neukunden und dessen vertretenden Person in Form einer Registerauskunft, Gewerbeauskunft sowie Ausweiskopie stimmt der Neukunde zu und legt dies innerhalb von drei Werktagen bei Aufforderung in schriftlicher Form mittels Kopie noos postalisch vor. noosstudio ist auch dann berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen, wenn diese auf einem anderen Vertragsverhältnis mit ihm beruhen. Der Kunde befindet sich nach drei Tagen in Verzug. Insofern der Kunde innerhalb von drei Tagen ab Rechnungsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. noosstudio ist berechtigt, Forderungen und Ansprüche aus jeder Geschäftsverbindung teilweise oder insgesamt an Factoring-Gesellschaften, Inkasso- Dienstleister oder Dritte abzutreten oder zu veräußern. Im Falle einer Abtretung oder Veräußerung wird der Kunde informiert.

6. Eigentumsvorbehalt 

6.1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von noosstudio aus diesem oder zukünftigen Vertragsverhältnissen bleiben die Produkte und/oder Leistungen im Eigentum von noosstudio (Kontokorrentvorbehalt). Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware und/oder Leistung hat der Vertragspartner noosstudio unverzüglich zu informieren und den Dritten auf die bestehenden Rechte von noosstudio aufmerksam zu machen. Die Weiterveräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung, oder  Besitzübertragung der Produkte und Leistungen, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ist dem Vertragspartner außerhalb des ordentlichen Geschäftsverkehrs ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens noos nicht gestattet. Gibt der Vertragspartner die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter, wird dessen Forderung aus der Weitergabe hiermit an noos abgetreten. Sollte der Wert der noos gewährten Sicherheiten die Zahlungsansprüche mehr als 20% übersteigen, so gibt noosstudio auf Verlangen des Vertragspartners diesen übersteigenden Teil der Sicherheit frei. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nicht davon abhängig, dass noosstudio vom Vertrag zurückgetreten ist.

7. Mängelbeseitigung

7.1. Von noosstudio zu vertretende Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten von der Ablieferung an. Als Mängel gelten Abweichungen der noosstudio Software, der noosstudio Produkte, noosstudio Leistungen und von der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Funktionsweise in einem Umfang, der die Nutzung in nicht nur unerheblichem Maße einschränkt. noosstudio tritt nicht für die vom Vertragspartner gemachten Angaben ein. noosstudio haftet nicht für Bedienungs- oder Konfigurationsfehler des Vertragspartners. noosstudio tritt nicht für die Richtigkeit der vom Vertragspartner mit der noosstudio Software, der noosstudio Produkte oder noosstudio Leistungen angestrebten Arbeitsergebnisse ein.

7.2. noosstudio beseitigt innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist unentgeltlich Mängel an noosstudio Produkten nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder durch Fehlerumgehung, falls die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Führen Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen nicht innerhalb angemessener Frist zum Erfolg, kann der Vertragspartner Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

7.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Mängel ausreichend zu dokumentieren und noosstudio nach besten Kräften bei einer Mängelbehebung zu unterstützen, insbesondere in erforderlichem Umfang den Zugang zum System auch mittels Fernzugriff (Remotezugriff) zu gewähren, sowie Personal, das mit der Anwendung und den Prozessen vertraut ist, zur Verfügung zu stellen.

7.4. Nicht unter die Mängelbeseitigung fallen Fehler, die ihren Ursprung nicht in den noosstudio Produkten, noosstudio Entwicklungen und noosstudio Leistungen haben, sondern auf die unsachgemäße Bedienung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen des Vertragspartners oder Dritten beruhen.

7.5. noosstudio kann die Vergütung des eigenen Aufwandes verlangen, soweit noosstudio auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat. Das gleiche gilt, wenn Fehler nach Ablauf der Verjährungsfrist beseitigt werden.

7.6. Funktionsangaben in einer jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie Angaben und Auskünfte im Rahmen von Vertragsverhandlungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich von noosstudio bestätigt.

8. Haftung

8.1. Die Haftung von noosstudio für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet noos für jeden Grad des Verschuldens.

8.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

8.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

8.4. Soweit die Schadensersatzhaftung noos gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.5. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Kündigung, Schadensersatz 

9.1. Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, so kann noos als Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen einen pauschalen Betrag von 20% der Auftragssumme verlangen.

10.Schlussbestimmungen 

10.1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von noos, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.

10.2. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht einschließlich des aus § 369 HGB geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

10.4. Es gilt deutsches Recht.

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

AGB, Stand 15.03.2016

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma noosstudio; Firmensitz: Auf der Loge 44, 26188 Edewecht – im folgenden noosstudio genannt – und ihren Vertragspartnern für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von noosstudio im Geltungs- und Geschäftsbereich: Design, Fotografie, Video und Software.

1.2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, denen noos nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt.
1.3. Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein bindendes Angebot dar, das noos durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Dies gilt auch für die Wirksamkeit des Abbedingens dieses Schriftformerfordernisses.

2. Vertragsgegenstand 

2.1. Die Entwicklung und/oder Bereitstellung von Design, Fotografie, Video oder Software- Erzeugnissen durch noosstudio, für die sie bestimmt sind, sowie der Umfang der Nutzungsbefugnis richten sich nach der einzelvertraglichen Regelung sowie nach den allgemeinen Vertrags- und Lizenzbedingungen von noosstudio, insofern nicht anders vereinbart. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot von noosstudio, das noosstudio durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann.

3. Lieferung 

3.1. Vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarung liefert noosstudio dem Vertragspartner je eine Kopie der noosstudio Produkte und/oder Entwicklungen in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder online. Der Vertragspartner hat Schäden und Verluste beim Versand, Falschlieferungen oder unvollständige Lieferungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine pünktliche Lieferung setzt eine jeweils pünktliche Zahlung des Auftraggebers voraus.

3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, noosstudio unverzüglich nach Erhalt auf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen sowie etwa auftretende Mängel unverzüglich noos schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln gilt entsprechendes. Gegenüber Kaufleuten gelten §§ 377 ff. HGB. noosstudio ist zu Teilleistungen berechtigt, die von noosstudio gesondert in Rechnung gestellt werden können, wenn die Art des Liefergegenstandes dies gestattet.

4. Gefahrübergang 

4.1. Bei der Lieferung von Gegenständen an Unternehmen und Kaufleute geht die Gefahr mit Versendung oder Abholung bzw. mit Eintritt eines Annahmeverzuges auf den Vertragspartner über. Bei Werkleistungen gilt gleiches mit dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. der Abnahmefiktion. Werkleistungen sind als solche zu kennenzeichen, ansonsten erfolgen lediglich Dienstleistungen durch noosstudio.

5. Preise, Zahlungsbedingungen 

5.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfallende ausländische Steuern, Zölle und Abgaben trägt der Vertragspartner. Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Umstellung der Altdaten, Einweisung, Schulung und Beratung) werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dasselbe gilt für Spesen, Reisekosten, Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung, einschließlich Kosten der elektronischen Lieferung. Dabei richten sich Stundensätze, Reise- und Nebenkosten nach der jeweiligen Preisliste von noosstudio, sofern nichts anderes vereinbart ist. noosstudio kann wöchentlich abrechnen.

5.2. Ab einem Auftragswert von 500 € ist noosstudio berechtigt, über das vereinbarte Entgelt wie folgt Rechnung zu legen: 25% bis 50% bei Vertragsschluss, den Restbetrag mit Fertigstellung der Leistungen. Neukunden werden nach Wahl von noosstudio unabhängig von vereinbarten Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösung von Barschecks oder Bekanntwerden von sonstigen Tatsachen und Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauskasse zu verlangen. Zudem kann noosstudio in diesen Fällen sämtliche noch nicht fällige Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung sofort geltend machen. Bei Neukunden ab einem Auftragswert von 500 € ist noosstudio berechtigt, über das vereinbarte Entgelt wie folgt Rechnung zu legen: zwischen 25% bis 50% bei Vertragsschluss – sofort fällig nach Rechnungserhalt, den Restbetrag mit Fertigstellung der Leistung/en, vor Lieferung. Zahlungen an noosstudio sind ausschließlich mittels Überweisung auf das Bankkonto von noosstudio vorzunehmen. Zahlungen mittels PayPal, Scheck oder Kreditkarte nur nach schriftlicher Zustimmung durch noosstudio. Einer Identitätsprüfung und einem einfachen Identitätsnachweis bei Neukunden und dessen vertretenden Person in Form einer Registerauskunft, Gewerbeauskunft sowie Ausweiskopie stimmt der Neukunde zu und legt dies innerhalb von drei Werktagen bei Aufforderung in schriftlicher Form mittels Kopie noos postalisch vor. noosstudio ist auch dann berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen, wenn diese auf einem anderen Vertragsverhältnis mit ihm beruhen. Der Kunde befindet sich nach drei Tagen in Verzug. Insofern der Kunde innerhalb von drei Tagen ab Rechnungsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. noosstudio ist berechtigt, Forderungen und Ansprüche aus jeder Geschäftsverbindung teilweise oder insgesamt an Factoring-Gesellschaften, Inkasso- Dienstleister oder Dritte abzutreten oder zu veräußern. Im Falle einer Abtretung oder Veräußerung wird der Kunde informiert.

6. Eigentumsvorbehalt 

6.1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von noosstudio aus diesem oder zukünftigen Vertragsverhältnissen bleiben die Produkte und/oder Leistungen im Eigentum von noosstudio (Kontokorrentvorbehalt). Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware und/oder Leistung hat der Vertragspartner noosstudio unverzüglich zu informieren und den Dritten auf die bestehenden Rechte von noosstudio aufmerksam zu machen. Die Weiterveräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung, oder  Besitzübertragung der Produkte und Leistungen, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ist dem Vertragspartner außerhalb des ordentlichen Geschäftsverkehrs ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens noos nicht gestattet. Gibt der Vertragspartner die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter, wird dessen Forderung aus der Weitergabe hiermit an noos abgetreten. Sollte der Wert der noos gewährten Sicherheiten die Zahlungsansprüche mehr als 20% übersteigen, so gibt noosstudio auf Verlangen des Vertragspartners diesen übersteigenden Teil der Sicherheit frei. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nicht davon abhängig, dass noosstudio vom Vertrag zurückgetreten ist.

7. Mängelbeseitigung

7.1. Von noosstudio zu vertretende Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten von der Ablieferung an. Als Mängel gelten Abweichungen der noosstudio Software, der noosstudio Produkte, noosstudio Leistungen und von der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Funktionsweise in einem Umfang, der die Nutzung in nicht nur unerheblichem Maße einschränkt. noosstudio tritt nicht für die vom Vertragspartner gemachten Angaben ein. noosstudio haftet nicht für Bedienungs- oder Konfigurationsfehler des Vertragspartners. noosstudio tritt nicht für die Richtigkeit der vom Vertragspartner mit der noosstudio Software, der noosstudio Produkte oder noosstudio Leistungen angestrebten Arbeitsergebnisse ein.

7.2. noosstudio beseitigt innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist unentgeltlich Mängel an noosstudio Produkten nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder durch Fehlerumgehung, falls die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Führen Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen nicht innerhalb angemessener Frist zum Erfolg, kann der Vertragspartner Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

7.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Mängel ausreichend zu dokumentieren und noosstudio nach besten Kräften bei einer Mängelbehebung zu unterstützen, insbesondere in erforderlichem Umfang den Zugang zum System auch mittels Fernzugriff (Remotezugriff) zu gewähren, sowie Personal, das mit der Anwendung und den Prozessen vertraut ist, zur Verfügung zu stellen.

7.4. Nicht unter die Mängelbeseitigung fallen Fehler, die ihren Ursprung nicht in den noosstudio Produkten, noosstudio Entwicklungen und noosstudio Leistungen haben, sondern auf die unsachgemäße Bedienung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen des Vertragspartners oder Dritten beruhen.

7.5. noosstudio kann die Vergütung des eigenen Aufwandes verlangen, soweit noosstudio auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat. Das gleiche gilt, wenn Fehler nach Ablauf der Verjährungsfrist beseitigt werden.

7.6. Funktionsangaben in einer jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie Angaben und Auskünfte im Rahmen von Vertragsverhandlungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich von noosstudio bestätigt.

8. Haftung

8.1. Die Haftung von noosstudio für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet noos für jeden Grad des Verschuldens.

8.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

8.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

8.4. Soweit die Schadensersatzhaftung noos gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.5. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Kündigung, Schadensersatz 

9.1. Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, so kann noos als Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen einen pauschalen Betrag von 20% der Auftragssumme verlangen.

10.Schlussbestimmungen 

10.1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von noos, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.

10.2. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht einschließlich des aus § 369 HGB geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

10.4. Es gilt deutsches Recht.