AGB

Wortart: Abkürzung
Langform: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aussprache: [aː ɡeː beː]

Abkürzung für vorformulierte Vertragsbedingungen zur Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Anbieter und Auftraggeber. Sie bilden die Grundlage für eine klare und einheitliche Zusammenarbeit und sind Bestandteil rechtssicherer Geschäftsprozesse.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen noosstudio. | Marco Timme, Auf der Loge 44, 26188 Edewecht (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über kreative, technische und mediale Dienstleistungen.
    2. Die Leistungen richten sich überwiegend an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) werden nur ausnahmsweise angenommen.
    3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsgegenstand

    Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

    • Webdesign und Webentwicklung
    • Software- und App-Design sowie Programmierung
    • Grafikdesign (digital & Print)
    • Videoproduktion und Postproduktion
    • Animationen und Motion Design
    • Fotografie
    • Hosting, Wartung und technischer Support
    • Beratung, Konzeption und Projektmanagement

    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Projektvertrag.

    Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweite oder Conversion) wird nicht geschuldet.

  3. Vertragsschluss

    Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder
    • Beginn der Leistungsausführung

    Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugänge, Daten, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereit.
    2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.
    3. Der Auftraggeber garantiert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
    4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten länger als 14 Tage nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Projekte zu pausieren und entstandenen Mehraufwand abzurechnen.
  5. Leistungsänderungen (Change Requests)

    Änderungen nach Projektbeginn stellen Zusatzleistungen dar und werden nach Aufwand berechnet. Zeitpläne verschieben sich entsprechend.

  6. Abnahme
    1. Werkleistungen unterliegen der Abnahme.
    2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
      • die Leistung produktiv genutzt wird oder
      • innerhalb von 14 Tagen keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet werden
    3. Teilabnahmen sind zulässig.
  7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Sofern nicht anders vereinbart:
      • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
      • 50 % bei Abnahme oder Projektabschluss
    2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
    3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
      • Arbeiten auszusetzen
      • Zugänge oder Veröffentlichungen temporär zu deaktivieren (soweit rechtlich zulässig)
      • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen
    4. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  8. Projektabbruch und Kündigung durch den Auftraggeber
    1. Kündigt der Auftraggeber ein laufendes Projekt ohne wichtigen Grund, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie reservierte Projektzeiten zu vergüten.
    2. Bei Festpreisprojekten werden mindestens 70 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig, sofern der Projektabbruch nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
    3. Bereits erstellte Konzepte, Designs oder Codebestandteile verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer.
  9. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Lizenzen
    1. Sämtliche kreativen und technischen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
    2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
    3. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
    4. Rohdaten, offene Projektdateien, Quellcode-Repositories oder editierbare Layoutdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    5. Der Auftragnehmer darf Projekte zu Referenzzwecken präsentieren.
  10. Quellcode, Git-Repositories und Softwareübertragung
    1. Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlichen entwickelten Codes.
    2. Eine Herausgabe von Git-Repositories erfolgt nur bei vertraglicher Vereinbarung und nach vollständiger Zahlung.
    3. Drittbibliotheken, Frameworks oder Open-Source-Komponenten unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
    4. Der Auftragnehmer schuldet keine Dokumentation über das vereinbarte Maß hinaus.
    5. Eine Weiterentwicklung durch Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers; Gewährleistung entfällt für danach entstehende Fehler.
  11. Hosting, Wartung und Support
    1. Hosting- und Wartungsverträge sind Dauerschuldverhältnisse.
    2. Wartung umfasst ausschließlich vereinbarte Leistungen (z. B. Updates, Sicherheitsprüfungen, Backups).
    3. Supportzeiten und Reaktionszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
    4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle durch Drittanbieter.
    5. Wartungsverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  12. Fremdleistungen und Drittanbieter

    Kosten für Domains, Stockmaterial, Musiklizenzen, Plugins, Cloud-Services oder Softwarelizenzen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

  13. Gewährleistung

    Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Keine Gewähr besteht für Fehler durch Änderungen durch Dritte, unsachgemäße Nutzung oder veraltete Systemumgebungen.

  14. Haftung

    Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  15. Datenschutz und DSGVO
    1. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für veröffentlichte Inhalte.
    2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Einwilligungen, Markenrechte und Nutzungsrechte vorliegen.
    3. Bei Webprojekten ist der Auftraggeber verantwortlich für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Consent und Tracking.
    4. Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird ein AVV geschlossen.
    5. Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Verstöße durch Inhalte des Auftraggebers.
  16. Termine und Lieferfristen

    Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Höhere Gewalt sowie Drittanbieter-Abhängigkeiten verlängern Fristen angemessen.

  17. Vertraulichkeit

    Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

  18. Leistungsumfang und Scope-Lock
    1. Der definierte Leistungsumfang gilt als verbindlich.
    2. Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
    3. Aussagen ohne schriftliche Bestätigung sind nicht bindend.
  19. Deployment- und Go-Live-Regelung
    1. Go-Live erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
    2. Zugänge können bis dahin zurückgehalten werden.
    3. Testzugänge begründen keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
  20. Projektpausierung und Inaktivität
    1. Nach 21 Tagen ohne Reaktion gilt das Projekt als pausiert.
    2. Leistungen können abgerechnet und neu terminiert werden.
    3. Nach 60 Tagen kann das Projekt als beendet gelten.
  21. Kein Schulungs- oder Supportanspruch
    1. Kein Anspruch ohne gesonderten Vertrag.
    2. Nachträgliche Hilfeleistungen sind kostenpflichtig.
    3. Keine Verpflichtung zu Änderungen oder Updates.
  22. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.